12
oct / 09
0

Fristlos entlassen wegen einer Frikadelle

Frikadelle

Einen Kugelschreiber aus dem Büro mitgehen lassen – oder mal vom Büffet des Chefs ein Brötchen genascht? Haben Sie schon einmal eine Privatkopie gemacht? Ihr Privathandy im Büro aufgeladen? Streng genommen könnten Sie dann fristlos gekündigt werden.

Eine Sekretärin eines Bauverbandes wurde nun nach 34 Jahren entlassen, weil sie eine Frikadelle vom Büffet genascht hatte. Der Arbeitgeber rechtfertigte das harte Urteil folgendermaßen: « Nach außen wirkt das natürlich wie eine Bagatelle. Wir haben hier aber hochsensible Daten zu verarbeiten. Und wenn Sie jemandem nicht mehr vertrauen, macht das kein gutes Gefühl. » Ein Kollege hatte beobachtet, dass Essen auf dem Büffet fehlte und die Sekretärin beim Chef angeschwärzt.

Erst vor wenigen Wochen wurde ein Altenpfleger wegen Mitnahme übriggebliebener Maultaschen gekündigt. Im August 2009 wurde ein Mitarbeiter einer Metallfirma gefeuert, weil er sein Handy am Arbeitsplatz auflud. Im Januar entließ eine Supermarktkette in Berlin eine Kassierin, weil sie Pfandbons für 1,30 Euro einsteckte.

Finden Sie Kündigungen wegen Bagatellvergehen dieser Art gerechtfertigt? Beobachten Sie eine solche Tat und melden Sie nicht, werden Sie zum Mitwisser, was streng genommen auch die Kündigung zur Folge haben könnte.

Wie würden Sie sich in einer solchen Situation verhalten?

Source: Yahoo

Partager...
  • Print this article!
  • E-mail this story to a friend!
  • Facebook
  • MySpace
  • Twitter
  • Drigg-France
  • Digg
  • del.icio.us
  • FriendFeed
  • Google Bookmarks
  • Live
  • Blogonet
  • Fuzz
Dans le même esprit...

Laissez un commentaire